1. Grundsatz des Tierschutzgesetzes : § 1 Satz 1
  2. Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftige Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen.

( ES GIBT KEINEN “ VERNÜNFTIGEN ” GRUND !!! )

 

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